16. Juni 2023 / Wissenswertes

Tierhaltungskennzeichnung erweist dem Tierschutz einen Bärendienst

Das Gesetz bietet keine Anreize, mit landwirtschaftlich genutzten Tieren besser umzugehen

Mahi Klosterhalfen, Präsident der Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt, zur heutigen 2. und 3. Lesung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes im Deutschen Bundestag:

"Die Tierhaltungskennzeichnung erweist dem Tierschutz einen Bärendienst. Für die Verbaucher:innen ist sie eine Nebelkerze.

Das Gesetz bietet keine Anreize, mit landwirtschaftlich genutzten Tieren besser umzugehen. Stattdessen zementiert es den teils tierschutzgesetzeswidrigen Status Quo der industriellen Schweinehaltung: Qualzucht, Enge und tierquälerische Haltungspraktiken wie Vollspaltenböden oder Amputationen werden legitimiert und erhalten sogar ein staatliches Siegel. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung eine Haltungskennzeichnung versprochen, die auch Transport und Schlachtung umfasst. Dieses Versprechen bricht sie mit dem vorliegenden Gesetz.

Haltungskennzeichnungen sind keine Tierschutz- oder 'Tierwohl'-Label - werden aber oftmals als solche dargestellt und vor allem von den Verbraucher:innen so interpretiert. Eine aktuelle Studie zum 'Haltungsform'-Label des Lebensmitteleinzelhandels zeigt, dass das nicht linear verlaufende Stufensystem Kund:innen eher verwirrt statt mehr Klarheit zu bringen. Auch bei der Tierhaltungskennzeichnung des Bundes sind die Sprünge zwischen den Stufen sehr unterschiedlich. Als einfache Orientierung für Verbraucher:innen ist es daher ungeeignet.

Was die Tiere brauchen ist eine Tierschutz-Kennzeichnung, die ihnen konkrete Verbesserungen ihrer Lebensqualität bringt. Denn was nutzt einem Schwein ein bisschen mehr Platz, wenn es wegen chronisch entzündeter Gelenke kaum noch stehen kann?"

Die Kritikpunkte im Überblick:

  • Es handelt sich bei dem System um eine reine Haltungskennzeichnung: Die Stufen sagen nichts über das Wohlergehen der Tiere aus. Eine echte Tierschutz-Kennzeichnung würde auch Bereiche wie Qualzucht und tierquälerische Haltungspraktiken wie Vollspaltenböden, das Kupieren der Ringelschwänze oder Käfige berücksichtigen, ebenso wie Beschäftigungsmaterial und echte Verbesserungen beim Platzangebot.
  • Das System umfasst nicht alle Lebensphasen der Tiere. Kritische Bereiche wie die Bedingungen in der Zucht, der Transport und die Schlachtung fallen vollkommen unter den Tisch - anders als im Koalitionsvertrag versprochen.
  • Höchste Stufe ist der EU-Bio-Standard, der mit seinen lückenhaften Tierschutzvorgaben absolut nicht dafür geeignet ist.
  • Verbraucher:innen haben außer dem Platz- und Außenklima- bzw. Auslaufangebot keine Anhaltspunkte dafür, unter welchen Bedingungen das Tier gehalten wurde.

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