Die Rheinisch Bergischen Kommunen und der Kreis haben sich darauf verständigt, einen Teil der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Mittel des Stärkungspaktes für die Entlastung einkommensschwächerer Eltern bei den Beiträgen für OGS und Kita einzusetzen.
So werden die Beiträge für die Monate Oktober bis Dezember 2023 unter folgenden Bedingungen ausgesetzt:
- Die Erhebung der Elternbeiträge für Oktober 2023 wird vorläufig ausgesetzt, wenn das Familieneinkommen 50.000,00 € nicht übersteigt.
- Für November und Dezember 2023 werden die Elternbeiträge derer ausgesetzt, dessen Familieneinkommen 60.000,00 € nicht übersteigt.
Die durch den vorläufigen Bescheid festgesetzten monatlichen Beiträge müssen für die jeweils o.g. Monate nicht gezahlt werden, wenn die v.g. Einkommensklasse festgesetzt wurde.
Eine Antragsstellung ist hierfür nicht erforderlich!
Die Festsetzung der Höhe des zu zahlenden Beitrages ist weiterhin vorläufig. Die endgültige Beitragsfestsetzung kann erst erfolgen, wenn der vollständige Nachweis für das Betreuungsjahr erbracht werden konnte (im üblichen Verfahren). Eine abschließende Überprüfung erfolgt nach dem Ende der Betreuungszeit.