27. Mai 2024 / Wissenswertes

Frühling im Garten: Wichtige Hinweise zu Heckenschnitt und Vogelschutz

Hecken- und Baumschnitte sind in der Vogelbrutzeit zwischen März und September nicht gestattet, ausgenommen davon sind Form- und Pflegeschnitte

Der Frühling ist angekommen – das Wetter für schöne Stunden im Garten ist zurückgekehrt. Während wir die aufblühende Natur genießen, gibt es jedoch wichtige Regeln zu beachten, insbesondere hinsichtlich des Schnitts von Bäumen und Hecken. In der Vogelbrutzeit, die von März bis September reicht, sind umfangreiche Rückschnitte verboten, um die Brut- und Nistplätze unserer gefiederten Freunde zu schützen.

Regelungen zum Schutz der Tierwelt

Die Abteilung StadtGrün erhält derzeit vermehrt Anfragen zum Thema Heckenschnitt. Daher möchten wir auf die geltenden Bestimmungen hinweisen: Bis Montag, den 30. September, ist es untersagt, Hecken, Wallhecken, Gebüsche sowie Röhricht- und Schilfbestände zu roden, zu schneiden oder zu zerstören. Diese Regelung dient dem Schutz zahlreicher schützenswerter Tier- und Pflanzenarten, die in diesen Strukturen ihre Lebensräume finden.

Schonende Pflegeschnitte erlaubt

Von diesem Verbot ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte, die dem begrenzten Zuwachs der Pflanzen dienen. Diese Art von Schnittmaßnahmen ist ganzjährig zulässig, sofern dabei besondere Rücksicht auf brütende Tiere genommen wird. Es ist wichtig zu wissen, dass das sogenannte "Auf-den-Stock-setzen" – das radikale Zurückschneiden bis auf wenige Zentimeter – nicht als Formschnitt gilt und daher ebenfalls zwischen März und September nicht durchgeführt werden darf.

Verbot von Verbrennung und chemischen Mitteln

StadtGrün weist außerdem darauf hin, dass das Abbrennen von Feldrainen, Böschungen, Straßen- und Wegerändern oder nicht bewirtschafteten Flächen streng verboten ist. Ebenso darf der Aufwuchs in diesen Bereichen nicht beschädigt oder mit chemischen Mitteln niedrig gehalten bzw. vernichtet werden. Diese Maßnahmen können ebenfalls die Lebensräume von Tieren und Pflanzen gefährden und sind daher untersagt.

Konsequenzen bei Missachtung

Die Missachtung dieser Vorschriften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es liegt in unserer gemeinsamen Verantwortung, die Natur und ihre Bewohner zu schützen und damit die Vielfalt unserer Umwelt zu bewahren.

Tipps für Gartenbesitzer

  1. Planung ist alles: Planen Sie größere Schnittmaßnahmen außerhalb der Brutzeit.
  2. Schonende Pflege: Führen Sie regelmäßig leichte Formschnitte durch, um einen radikalen Rückschnitt zu vermeiden.
  3. Naturschutz: Lassen Sie naturnahe Ecken im Garten stehen, um Wildtiere zu unterstützen.
  4. Alternativen finden: Nutzen Sie mechanische Methoden zur Unkrautbekämpfung statt chemischer Mittel.


Der Frühling ist die perfekte Zeit, um die Schönheit der Natur zu genießen und gleichzeitig Verantwortung für unseren Garten und seine tierischen Bewohner zu übernehmen. Indem wir die geltenden Regeln respektieren, tragen wir aktiv zum Schutz der Umwelt bei.

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