In zahlreichen Kindertagesstätten des Rhenisch-Bergischen Kreises sind Familien mit Reduzierungen der Betreuungszeiten konfrontiert, was zu Unmut und Unsicherheit führt. Dies betrifft den gesamten Kreis. Die Hintergründe und mögliche Lösungsansätze:
Engpässe durch Gesetzesvorgaben und Fachkräftemangel
Die aktuelle Betreuungssituation ist maßgeblich von den Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) geprägt. Jeder Kitaträger ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Mindestanzahl an Personalstunden pro Kind vorzuhalten, um dem Kindeswohl gerecht zu werden. Krankheitsbedingte Ausfälle und der bestehende Fachkräftemangel verschärfen die Lage zusätzlich.
Herausforderungen im gesamten Kreis
Die meisten Einrichtungen im Kreis sind in freier Trägerschaft. Die finanzielle Unterstützung durch die Stadt ist begrenzt, und zusätzliche Mittel müssen vom Stadtrat beschlossen werden. Dieser Spagat zwischen begrenzten Ressourcen und steigenden Anforderungen prägt die Situation im gesamten Rhenisch-Bergischen Kreis.
Elternanfragen nach Reduzierung und Erstattung
Angesichts der Herausforderungen ist es verständlich, dass Eltern nach einer Reduzierung oder Erstattung der Elternbeiträge sowie einem Ausgleich für etwaige Verdienstausfälle fragen. Die aktuelle Fassung der Satzung für Elternbeiträge legt jedoch klare Vorgaben fest, die für eine nähere Erläuterung dienen:
„Bei den Kostenbeiträgen/Elternbeiträgen handelt es sich nicht um Beiträge im klassischen abgabenrechtlichen Sinn, die dem Vorteilsausgleich für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung dienen, unabhängig davon, ob die Einrichtung tatsächlich in Anspruch genommen wird. Von den Benutzungsgebühren unterscheiden sich Kostenbeiträge/Elternbeiträge wiederum dadurch, dass ihnen das gebührentypische "Kostendeckungsprinzip" im Sinne einer über die Elternbeiträge angestrebten vollständigen Kostendeckung nicht immanent sind. (OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2005 -12 A 2184/03). Laut OVG Nordrhein-Westfalen (u. a. 05.09.2018 - 12 A 848/17) stellen Elternbeiträge „als auf § 90 SGB VIII beruhende sozialrechtliche Abgabe eigener Art“ dar. Die Beiträge werden in aller Regel nicht in Bezug auf die konkreten Kosten bzgl. des durch das Kind jeweils konkret in Anspruch genommenen Betreuungsplatzes festgelegt wird, sondern...*
Forderungen nach strukturellen Verbesserungen
In der Diskussion um eine zukunftsfähige Lösung rückt die Kritik am KiBiz und dessen Pauschalierungen immer stärker in den Fokus. Die Forderung nach angemessener Finanzierung und Berücksichtigung der Tarifabschlüsse für Kita-Beschäftigte wird laut. Die Herausforderungen in der Kita-Betreuung des Rhenisch-Bergischen Kreises verdeutlichen die dringende Notwendigkeit eines umfassenden Dialogs über strukturelle Verbesserungen und nachhaltige Lösungsansätze.
Die betroffenen Eltern und Kitaträger hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, um die Betreuungssituation langfristig zu verbessern.