Das Preisgeld stellt das Land NRW im Rahmen des Förderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ zur Verfügung. Der „Heimat-Preis“ zeichnet beispielhaftes Engagement von Vereinen, ehrenamtlichen Initiativen oder Privatpersonen aus (Rechtsform gGmbH nicht zulässig). Unternehmen bzw. Gewerbetreibende sowie Gremien, Eigenbetriebe und eigene Einrichtungen der Kommune kommen für eine Auszeichnung mit dem „Heimat-Preis“ nicht in Betracht.
Eines der folgenden fünf Bewertungskriterien ist mindestens zu erfüllen: Bewahrung und Stärkung der lokalen bzw. regionalen Identität, Erhaltung von Traditionen und Brauchtumspflege, Attraktivitätssteigerung von öffentlich zugänglichen Orten und Plätzen mit Heimatbezug, Stärkung bzw. Förderung der Gemeinschaft bzw. des gemeinschaftlichen Zusammenlebens in Lindlar sowie Bewahrung der heimischen Natur. Die Projekte müssen im Gemeindegebiet verortet und öffentlich nutzbar bzw. zugänglich sein. Projekte, die vor dem 01.01.2022 abgeschlossen wurden, werden NICHT bewertet. Nicht abgeschlossene Projekte können nur berücksichtigt werden, wenn sie für die Jury in vollem Umfang bei der Einreichung abschließend zu beurteilen sind.
Über die Vergabe des Preisgeldes in bis zu drei Abstufungen entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss in nichtöffentlicher Sitzung; die Preisverleihung erfolgt in der Dezembersitzung des Gemeinderates.
Hier geht’s zum Bewerbungsbogen. Einsendeschluss ist der 30. September 2023.