26. Juli 2022 / Aus aller Welt

Urteil gegen Messerstecher von Würzburg erwartet

Getrieben von Halluzinationen rammt ein Mann ein Küchenmesser immer wieder in die Körper seiner Opfer, darunter ein Kind. Drei Frauen sterben. Ein Jahr später könnte nun das Urteil gegen ihn fallen.

von dpa

13 Monate nach der brutalen Messerattacke eines Mannes auf arglose Passanten in Würzburg könnte das Landgericht heute das Urteil sprechen. Der Beschuldigte ist zwei unabhängigen Gutachten zufolge psychisch krank und war demnach bei der Tat am 25. Juni 2021 schuldunfähig.

Sollte das Landgericht Würzburg den Anträgen von Generalstaatsanwaltschaft München und Nebenklagevertretern folgen, könnte der Täter zeitlich unbefristet in einer Psychiatrie unterkommen. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung damit ausgeschlossen.

Vor dem Urteil steht am Dienstag zunächst das Plädoyer der Verteidigung an. Nach einer Beratungspause könnte das Urteil folgen. Die Verhandlung findet aus Platzgründen nicht im Justizzentrum statt, sondern in einer Veranstaltungshalle in Estenfeld bei Würzburg.

Willkürliche Tat

Seit April muss sich der beschuldigte Somalier um die 30 - das genaue Alter ist den Behörden nicht bekannt - in dem Sicherungsverfahren verantworten. Es gilt als erwiesen, dass er in der Würzburger Innenstadt drei ihm unbekannte Frauen mit einem Messer tötete. Zudem gab es vier schwer verletzte Frauen. Ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger wurden ebenfalls schwer verletzt. Hinzu kamen drei Leichtverletzte. Ein angegriffener Polizist blieb unverletzt.

«Der Beschuldigte wählte die Geschädigten willkürlich aus», hatte Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem Schlusswort am Montag gesagt. Der Somalier habe heimtückisch und aus Hass auf Deutschland gehandelt, wo er sich ungerecht behandelt und vom Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. Stimmen in seinem Kopf hätten den Mann zu der Tat ermutigt. «Seine Absicht war es, so viele Menschen wie nur möglich (...) zu töten.» Hinweise auf ein politisches Tatmotiv oder Frauenfeindlichkeit hätten sich nicht ergeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Flüchtling nach der Beweisaufnahme Mord in drei Fällen, versuchten Mord in sechs Fällen, versuchten Totschlag in vier Fällen sowie gefährliche, schwere und vorsätzliche Körperverletzung vor.


Bildnachweis: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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