Nach dem Brand in einem sozialpsychiatrischen Pflegeheim in Reutlingen in Baden-Württemberg, bei dem drei Menschen getötet wurden, sind die Ermittlungen gegen eine Bewohnerin abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft stellte beim Landgericht Tübingen einen Antrag auf Sicherungsverfahren in einem psychiatrischen Krankenhaus, wie sie am Mittwoch mitteilte. Der Deutschen werden Mord, Brandstiftung und versuchter Mord vorgeworfen. Die heute 58-Jährige soll laut Staatsanwaltschaft am Abend des 17. Januars ihr Bett angezündet haben. Demnach soll sie mutmaßlich versucht haben, sich so das Leben zu nehmen. Bei dem Brand waren eine 53 Jahre alte Mitbewohnerin und zwei Mitbewohner im Alter von 73 und 88 Jahren getötet worden. Die 58-Jährige war schwer verletzt worden. Die Behörde geht bei der psychisch Erkrankten von einer aufgehobenen Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt aus. Damit ist sie nicht schuldfähig und kann somit auch nicht angeklagt werden. Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es aber trotzdem zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift.
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Nach Pflegeheim-Brand - Antrag auf Sicherungsverfahren
Eine 58-Jährige soll mutmaßlich versucht haben, sich das Leben zu nehmen, indem sie ihr Bett in einem Heim anzündete. Sie wurde schwer verletzt. Drei andere Menschen wurden dabei getötet.
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